Immobilientreuhand Krachler

Unsere Dienstleistungen als Verwalter

Zinshausverwaltung:

a) Allgemeine Immobilienverwaltung:

  • Übernahme der für die Abwicklung der Verwaltung erforderlichen Unterlagen vom Auftraggeber oder der Vorverwaltung
  • Organisation, Anlage und laufende Führung der Akten
  • Abwicklung des mit der ordnungsgemäßen Verwaltung der Liegenschaft im Zusammenhang stehenden Schriftverkehres mit Mietern und Behörden (im normalen Umfang)
  • Ausfertigung von Mietverträgen nach Rücksprache mit dem Auftraggeber
  • Abwicklung von einvernehmlichen Vertragsauflösungen oder einvernehmlichen Beendigungen von Mietverträgen
  • Übergabe und Übernahme von Bestandobjekten im Einvernehmen mit dem Auftraggeber
  • Information des Auftraggebers über alle wichtigen und/oder ungewöhnlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verwaltung der Liegenschaft

b) Kaufmännische Immobilienverwaltung:

  • Erstellen der monatlichen Mietzinsvorschreibung
  • Mietzinsinkasso
  • Mahnwesen
  • Verwaltung und Sicherstellung vereinbarter Mietsicherheiten (Kautionen)
  • Evidenzhaltung von Wertsicherungsvereinbarungen und Vornahme der Mietzinsanpassungen
  • Kontrolle der Betriebskosten samt allfälliger Anpassung
  • Überwachung des bestehenden Versicherungsschutzes für die Liegenschaft
  • Abwicklung von Versicherungsschäden
  • Abwicklung des gesamten, die Liegenschaft betreffenden Zahlungsverkehres
  • Erstellung der Jahresabrechnungen für Betriebs- und sonstige Bewirtschaftungskosten (Heizung, Lift, etc)
  • Erstellung der Hauseigentümerabrechnung jährlich
  • Führung des Anderkontos für die Liegenschaft

c) Technische Immobilienverwaltung:

  • Kontrolle des Objektzustandes
  • Evidenzhaltung der für die Betriebsführung erforderlichen Unterlagen, wie Bescheide, Pläne, Betriebs- und Wartungsvorschriften
  • Abschluss von Wartungs- und Betreuungsverträgen nach Rücksprache mit dem Auftraggeber
  • Sachliche und rechnerische Prüfung der Rechnungen, gegebenenfalls deren Beanstandung
  • Überprüfung, Beratung und gegebenenfalls Neuabschluss von Betreuungs-, Wartungs- und Serviceverträgen
  • Vergabe von Reparaturarbeiten und allenfalls Einholung von Kostenvoranschlägen im Rahmen der laufenden Erhaltung (Kleinreparaturen)


Wohnungseigentumsverwaltung

a) Allgemeine Immobilienverwaltung:

  • Übernahme der für die Abwicklung der Verwaltung erforderlichen Unterlagen vom Auftraggeber oder der Vorverwaltung
  • Organisation, Anlage und laufende Führung der Akten
  • Führung und Wartung der Stammdaten (Eigentümernamen, Eigentümeradressen, Nutzflächen, Branchen, etc.)
  • Abwicklung des mit der ordentlichen Verwaltung der Liegenschaft im Zusammenhang stehenden Schriftverkehrs mit den Mit- bzw. Wohnungseigentümern und mit Behörden (im normalen Umfang)
  • Vertretung des Auftraggebers vor Verwaltungs- und sonstigen Behörden und Wahrnehmung von Behördenterminen, soweit diese Maßnahmen nicht im Zusammenhang mit gesondert zu honorierenden Verwaltungsleistungen stehen
  • Abhaltung einer Eigentümerversammlung alle zwei Jahre samt den damit verbundenen Verwaltungsaufgaben
  • Für die Abhaltung der Eigentümerversammlung gelten folgende Grundsätze:
    • Bei der Einberufung der Eigentümerversammlung ist darauf zu achten, dass diese nicht zur allgemeinen Urlaubszeit (Juli, August, Weihnachts- und Semesterferien)stattfindet. Der Verwalter hat über das Geschehen der Eigentümerversammlung, insbesondere über die Ergebnisse von Abstimmungen und die gefassten Beschlüsse, eine Niederschrift aufzunehmen. Nach der Eigentümerversammlung ist die Niederschrift über das Geschehen bei der Eigentümerversammlung allen Eigentümern zur Kenntnis zu bringen. Dies hat durch Anschlag an einer deutlich sichtbaren Stelle des Hauses und Übersendung an die Anschrift des Wohnungseigentumsobjektes oder eine andere bekannt gegebene inländische Zustellanschrift zu erfolgen.
  • Information des Auftraggebers über alle wichtigen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verwaltung der Liegenschaft.

b) Kaufmännische Immobilienverwaltung:

  • Erstellung der Vorschau über die in absehbarer Zeit notwendigen, über die laufende Instandhaltung hinausgehenden Erhaltungsarbeiten und die in Aussicht genommenen Verbesserungsarbeiten, die dafür erforderlichen Beiträge zur Rücklage sowie die sonst vorhersehbaren Aufwendungen, vor allem die Bewirtschaftungskosten und die sich daraus ergebenden Vorauszahlungen, bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode
  • Erstellen der monatlichen Vorauszahlungen auf die Liegenschaftsaufwendungen
  • Die Vorschreibungen zu den Liegenschaftsaufwendungen erfolgen in monatlichen Akonti, welche jeweils am 05. eines jeden Kalendermonats fällig sind. Soweit dies zur Bestreitung der Liegenschaftsaufwendungen im Einzelfall erforderlich ist, ist der Verwalter berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderlichen Beträge im Rahmen von Sondervorschreibungen einzuheben. Die Aufnahme von Darlehen für die Eigentümergemeinschaft bedarf einer vorhergehenden Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft. Ausgenommen davon sind Kontoüberziehungen auf den für die Eigentümergemeinschaft geführten Konten, die zu dem für die ordentliche Verwaltung der Wohnungseigentumsanlage erforderlichen Zahlungsverkehr gehören.
  • Inkasso und Mahnwesen betreffend die Beitragszahlungen der Mit- und Wohnungseigentümer
  • Der Verwalter hat den Zahlungstermin für die laufenden Akontozahlungen der Mit- und Wohnungseigentümer zu überwachen und das Mahnwesen bis zur erforderlichen Einleitung von rechtlichen Schritten im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (Bekanntgabe der Mahnstufe) vorzunehmen. Rückständige Beitragsleistungen sind unter Einhaltung der Vorschriften des § 20 Abs. 5 und § 27 Abs. 2 WEG 2002 einbringlich zu machen.
  • Anlage und Verwaltung der Rücklage
  • Kontrolle der Betriebskosten samt allfälliger Anpassung
  • Abwicklung des gesamten die Liegenschaft betreffenden Zahlungsverkehrs
  • Überwachung des bestehenden Versicherungsschutzes
  • Abwicklung von Versicherungsschäden
  • Führung eines für jeden Wohnungseigentümer einsehbaren Eigenkontos der Eigentümergemeinschaft oder eines ebenso einsehbaren Anderkontos
  • Erstellung der Jahresabrechnung über die Liegenschaftsaufwendungen und die Bewirtschaftungskosten gemäß § 34 WEG 2002
  • monatliche Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung und Jahreserklärung

c) Technische Immobilienverwaltung:

  • Kontrolle des Objektzustandes
  • Einholung von Kostenvoranschlägen, Auftragsvergabe sowie Rechnungsprüfung für Erhaltungsmaßnahmen sowie Verbesserungsarbeiten bis zu einer Auftragssumme von jeweils brutto EUR 6.000,00 im Einzelfall
  • Abschluss von Betreuungs-, Wartungs- und Serviceverträgen unter Berücksichtigung von behördlichen und gesetzlichen Bestimmungen
  • Abwicklung, Beauftragung, Überwachung und Abrechnung von erforderlichen Service-, Wartungs- und Reparaturarbeiten
  • Evidenzhaltung und laufende termingerechte Führung der für die Betriebsführung erforderlichen Unterlagen, wie Bescheide, Planunterlagen, Betriebs- und Wartungsvorschriften, Anlagenbeschreibungen, Kontroll- und Wartungsaufzeichnungen,
    Prüfbücher, Wartungs- und Terminpläne
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